Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeiner Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingun-gen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher wie auch Unternehmer. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe-dingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Waren erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unse-rem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
3. Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir "ab Werk". Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind. Mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft gilt sie als eingehalten, wenn uns die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Die von uns genannten Lieferfristen gelten nur annähernd. Für die Einhaltung von Lieferfrist und Liefertermin haften wir nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr. Die Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden, um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Falls wir die Lieferzeit überschreiten, muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf er vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Teillieferungen darf der Kunde nicht zurückweisen. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialschwierigkeiten, Preisbewegungen sowie behördliche Anordnungen - berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, die Liefe-rung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hin-auszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde zu-rücktreten. Verschulden unserer Lieferwerke oder anderer Dritter, von deren Mitwirkung unsere Lieferung abhängig ist, sowie Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen (mit Ausnahme von Vorsatz) haben wir nicht zu vertreten.
4. Laufende Abschlüsse
Soll ein bestimmte oder unbestimmte Menge nach und nach in Teilposten geliefert werden, so werden wir bemüht sein, die Teilmengen nach Zeit und Umfang ungefähr gleichmäßig zu verteilen; der Kunde ist verpflichtet diese Teilmengen abzunehmen.
5. Preise
Unsere Preise verstehen sich in Euro, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
6. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist der Kunde dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten und/oder unbestrittenen Gegen-ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt wer-den, wenn der Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt mit und gegen Forderungen aufzurechnen, die uns gegen den Kunden zustehen bzw. die der Kunde gegen uns hat. Die Aufrechnung ist auch dann zulässig, wenn die Forderungen oder die Gegenforderungen noch nicht fällig sind. In diesem Falle wird mit Wertstellung abgerechnet.
7. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir und das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir und das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, bzw. bei Zahlungsverzug, sind nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Lei-stung, zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Ver-mögen des Kunden gestellt wird. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihn durch die Weiterver-äußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach-kommt und in Zahlungsverzug gerät. Eine etwaige Be- oder Verarbeitungen der Vorbehaltsware durch den Unternehmer erfolgt stets für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
8. Abnahme
Soll die Ware durch Beauftragte des Kunden besonders geprüft und abgenommen werden, so muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden. Im Falle einer solchen Abnahme tragen wir die sachlichen Kosten, während die persönliche Abnahme und die Testkosten zu Lasten des Käufers gehen. Falls besondere Gütevorschriften vereinbart sind, kann der Besteller die Ware im Lieferwerk abnehmen; wird dieses Recht nicht unverzüglich nach erfolgter Anzeige der Versandbereitschaft ausgeübt, so gilt die Ware mit dem Verlassen des Lieferwerks als vertragsmäßig ausgeliefert. Als Gütevorschriften kommen die jeweiligen Normvorschriften des Herstellerlandes zur Anwendung. Gelegenheitsposten zu Ausnahmepreisen sowie IIa- und Endenmaterial sind vor Versand zu besichtigen; anderenfalls gilt die Ware mit dem Verlassen der Lagerstätte bzw. des Lieferwerkes an bedingungsgemäß geliefert. Nachträgliche Beanstandungen werden ausgeschlossen.
9. Versand und Gefahrübergang
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
10. Mängelhaftung
Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Kunden zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gem. Ziff 9. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für die Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabset-zung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzun-gen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrich-tung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Das gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbrau-cher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangel-haftigkeit der Sache. Behält der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Behält der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Das gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Für die Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
11. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Ver-tragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungs-beschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungs-beschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadenser-satzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich der allgemei-nen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.